Die Organe der Gemeinschaft waren:
- Hohe Behörde: exekutive Gewalt mit neun unabhängigen Mitgliedern (legislatives Element, ging 1967 in der Europäischen Kommission auf), der ein Beratender Ausschuss zur Seite stand (Interessenvertretung, 51 Mitglieder: Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Verbrauchsorganisatoren, heute Wirtschafts- und Sozialausschuss)
- Besonderer Ministerrat („Rat“): Ressortminister der einzelnen Länder (Vorläufer des Rats der Europäischen Union)
- Gemeinsame Versammlung („Europäisches Parlament“): 78 Mitglieder, Vorläufer des Europäischen Parlaments, Kontrolle der Hohen Behörden
- Gerichtshof: sieben Mitglieder mit supranationaler Rechtsprechung (judikatives Element, Vorläufer des Europäischen Gerichtshofes)
- Rechnungshof: 12 Mitglieder
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