Mittwoch, 11. März 2015

Föderalismus

Unter Föderalismus (von lat. foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine gewisse Eigenständigkeit undStaatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenzierend benutzt und sowohl auf Föderationen im engeren Sinne als auch auf Konföderationenangewandt.
Als föderalistischer Staat (in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt) wird demzufolge ein Staat bezeichnet, der nach dem Bundesstaatsprinzip aufgebaut ist und somit aus Teilstaaten besteht, die bestimmte eigene (beschränkte), mithin staatsrechtliche Kompetenzen besitzen, welche nicht vom Gesamtstaat abgeleitet werden. Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Die „Prinzipienerklärung“ der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 schließt ein Recht auf Sezession im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker weitgehend aus.

Konträre Wortbedeutung


m Kontext des Föderalismus in den Vereinigten Staaten ist zu beachten, dass diese Wortbedeutung aus historischen Gründen der im Deutschen geläufigen in gewissem Sinne entgegengesetzt ist: als Federalism wird hier gerade die Idee einer starken gesamtstaatlichen Zentralgewalt bezeichnet; gleiches gilt für Kanada und Australien.[1]
Aus historischen Gründen ist ein „Föderalist“ (federalist) in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien und Kanada ganz im Gegenteil jemand, der die Rechte des Gesamtstaates ausbauen will. Die USA waren nach der Unabhängigkeit 1783 zunächst (auf Grundlage der Konföderationsartikel) ein Staatenbund, und Politiker wie die derFederalist Papers wollten daraus eine engere Föderation, einen Bundesstaat (Föderativstaat) machen. Im Englischen werden die Ausdrücke federation und confederationteilweise für das deutsche Begriffspaar Bundesstaat und Staatenbund verwendet, aber die Terminologie ist nicht einheitlich. So heißt der Norddeutsche Bund auf Englisch, trotz seines staatlichen Charakters, North German Confederation.

Ideengeschichte und Entwicklung der Theorie des Föderalismus[Bearbeiten]

Politischer Föderalismus[Bearbeiten]

In der Politik ist damit speziell ein staatliches Organisationsprinzip gemeint, infolgedessen einzelne Gliedstaaten (Länder, Staaten) einen Bundesstaat – im Sinne eines föderativen respektive föderalen Gesamtstaates (Föderation) – oder (in wesentlich lockerer Form) einen Staatenbund bzw. eine Konföderation bilden.[2] Die Glieder eines Bundesstaates (je nach Untersuchungsobjekt beispielsweise LänderBundesländerKantone oder Bundesstaaten genannt) geben dabei ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der „Bund“, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z. B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. BildungPolizei). Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese darf nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und ist meist in der Verfassung festgelegt. Die so genannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung ihrer Angebote und leiten diese Rechte nicht vom Einheitsstaat ab. (Zur unterschiedlichen Aufteilung der staatlichen Kompetenzen in Staatenbünden und Bundesstaaten siehe unten.)
Der staatliche Föderalismus ist immer geprägt vom Spannungsfeld der Beziehungen zwischen Gesamtstaat und den Gliedstaaten, so dass es durchaus zu Pendelbewegungen hin zu mehr Zentralisierung oder zu mehr Dezentralisierung kommen kann. Unabdingbare Voraussetzung für den Föderalismus ist die Gleichberechtigung aller Glieder. Das Gegenteil des Föderalismus ist der zentral regierte Einheitsstaat, auch Zentralstaat genannt.
Seit der Aufklärung gehen viele Denker davon aus, dass es bei Freigabe der Föderalisierung zu einem Zusammenschluss der selbstständigen Gemeinden über zunächst regionale und dann kulturkreisumgreifende Zusammenschlüsse bis zum Weltbund komme.
Neben dem die Staatsidee stützenden (etatistischen) Verständnis (Föderalismus von oben) tritt eine freiheitliche (libertäre) Auffassung auf (Föderalismus von unten), auch als „nachhaltiger Föderalismus“ bezeichnet. Ihr zufolge sind die kleinsten gesellschaftlichen Gebilde (Gruppen, Gemeinden) autonom. Sie gehen aus eigenem Antrieb Zweckbündnisse ein, geben jedoch nur diejenigen Aufgaben an ihre Vereinigungen ab, die sie selbst nicht wahrnehmen können.[3]
Dem nachhaltigen Föderalismus liegt das Verlangen des Menschen zugrunde, selbst bestimmen zu dürfen, welche Bindungen an Gemeinschaft und Moral er eingeht (Naturrecht), und mitbestimmen zu dürfen, was die Gemeinschaft beschließt (unmittelbare Demokratie). Die Bündnisse, die die selbstständigen Gemeinden eingehen, haben eine kündbare Zweckfunktion (enge Auslegung des Subsidiaritätsprinzips). Dieses Verständnis vom Föderalismus ist vielerorts gelebt worden, wo keine Staatsgewalt vorhanden war oder Menschen sich ihr – teils gewaltsam – entzogen hatten.
Heutzutage argumentieren einige, dass Demokratie, Selbstbestimmung und die wirtschaftliche Entwicklung auf lokaler Ebene durch den Zentralismus der Nationalstaatenbehindert werden. So schreibt der Historiker Peter Josika, dass Föderalismus sogar Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie sei und dass die Gemeinde Ausgangspunkt jedes demokratischen Staatswesens sein sollte.[4]

Institutioneller Föderalismus[Bearbeiten]

Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien (oder auch Vereine etc.), die sich, zum Beispiel in Deutschland, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind.

Entstehung[Bearbeiten]

Bundesstaaten können auf vier Arten entstehen:
  • ein Zusammenschluss bislang selbstständiger Staaten zu einem größeren Staatswesen (z. B. Schweiz);
  • Auflockerung und Zerteilung bisheriger Zentralstaaten (z. B. SpanienBelgienVereinigtes Königreich);
  • Fortführung des Denkens einer bestehenden gewissen Selbstständigkeit innerhalb einer Monarchie (Stichwort: Kronländer) und Überführung dessen in eine republikanische Form (z. B. Österreich);
  • oder sie werden von außen aus weltpolitischen Gründen oktroyiert (z. B. Bosnien und Herzegowina).
Selbstständige Gemeinden sind entstanden
  • bei der Besiedlung eines bisher unbewohnten Gebiets (z. B. auf Island),
  • nach Abschüttelung einer Herrschaft (z. B. Dithmarscher Bauernrepublik, Alte Eidgenossenschaft),
  • nach der De-facto-Auflösung eines Staates (z. B. im somalischen Hinterland),
  • aus dem Bewusstsein, dass der Staat für Sicherheit und Zukunft nicht sorgt (z. B. gated, intentional, lifeboat communities).

Funktionen des Föderalismus[Bearbeiten]

Der politische Ertrag einer föderativen Ordnung ist insbesondere:[5]
  • ein stufenweise geregeltes politisches System (politische und gesellschaftliche Selbststeuerung),
  • die Belebung demokratischer Mitwirkung, auch durch
  • die Erleichterung politischer Partizipation „vor Ort“,
  • die Verteilung der politischen Willensbildung auf mehrere Ebenen nach dem Subsidiaritätsprinzip, hierdurch auch
  • die Zurückführung der politischen Willensbildung auf ein „menschliches Maß“ und
  • die Gewinnung von Sachnähe und Flexibilität,
  • die Sammlung politischer Erfahrung auf begrenzten „Experimentierfeldern“,
  • die Förderung eines „föderativen Wettbewerbs“ durch die Möglichkeit des regionalen Vergleichs,
  • die Verhinderung einer Machtkonzentration durch föderative Gewaltenteilung und
  • die Heranbildung politischer Nachwuchskräfte auf regionaler Ebene.
Über Schwächen und mögliche Nachteile des Föderalismus siehe Föderalismus in der Schweiz.

Ambivalenz zwischen Selbstbestimmung und übergeordneter Regelungsgewalt[Bearbeiten]

Grundsätzliches[Bearbeiten]

Wie in Bundesstaaten, so ist überhaupt in größeren politischen Gemeinwesen ein Ausgleich zu finden zwischen einerseits dem ordnungspolitischen Anspruch des übergeordneten Verbandes auf gesamtdemokratische Entscheidungs- und Regelungsgewalt und andererseits dem Anspruch auf demokratische Selbstbestimmung nachgeordneter ethnischer, religiöser, traditioneller oder auch nur regionaler Teile der Gemeinschaft, ein Konflikt, der in jüngster Zeit in manchen Staaten Aktualität gewonnen hat. Der Weg zu einem Kompromiss liegt zum einen in politischer Dezentralisation, d. h. in einer Gewährung politischer und insbesondere rechtlicher Autonomien, die von einer staatlichen Föderalisierung bis zu regionalen und kommunalen Selbstbestimmungsrechten reichen kann, zum andern in einem ausgewogenen Zusammenwirken politischer Repräsentationsorgane.

Politische Dezentralisation[Bearbeiten]

Vor allem die in der Föderalisierung liegende politische Dezentralisation ist in Verbindung mit dem Subsidiaritätsprinzip ein wichtiges Instrument, politische Entscheidungen zukultivieren und bürgernah zu gestalten. Nach Reinhold Zippelius bestimmt das Maß der Dezentralisation und der mit ihr verbundenen „‚Autonomien‘ […] nicht nur darüber mit, wieviel ‚Freiheit‘, nämlich Selbstgestaltungsmöglichkeit, in einem staatlichen System herrscht. Sie beeinflusst auch die Lernfähigkeit des Systems, nämlich seine Fähigkeit, Informationen über die Lebensumstände und ihren Wandel, insbesondere über die vorherrschenden Bedürfnisse und Zielvorstellungen aufzunehmen und auf sie mit geeigneten rechtlichen Lösungen zu antworten. Auch unter diesem Gesichtspunkt stellt sich die Aufgabe, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer Selbststeuerung der Teilsysteme und zentralen Steuerungen des Gesamtsystems zu suchen. […] Den übergeordneten Regelungsinstanzen verbleibt dann weitgehend nur eine ‚Steuerung der Selbststeuerung‘ der nachgeordneten Teilsysteme, insbesondere eine Festlegung der Rahmenbedingungen, innerhalb deren sich autonome Regelungen entfalten können. In größeren Gemeinwesen sind auch solche koordinierenden und richtungbestimmenden Funktionen in optimaler Weise nicht von einer einzigen Zentralinstanz zu übernehmen. Besser geeignet ist ein hierarchisches Gefüge staatlicher Unter-, Mittel- und Zentralinstanzen oder ein Stufenbau von Selbstverwaltungskörperschaften.“[6]

Demokratische Ambivalenz[Bearbeiten]

In Bundesstaaten und anderen föderativen Staatenverbindungen ist „einerseits dem demokratischen Selbstbestimmungsrecht der Gliedstaaten Rechnung zu tragen und eine ausgewogene föderative Repräsentation zu gewährleisten. Andererseits sind auf Bundesebene (Unionsebene) die Bürger demokratisch egalitär, d. h. mit gleichem Stimmgewicht zu repräsentieren“.[7] Beides lässt sich schwer miteinander in Einklang bringen: Wenn bei Beschlüssen der Staatengemeinschaft nicht jeder Bürger mit gleichem Stimmgewicht (one man, one vote) repräsentiert wird, droht ein „gesamtdemokratisches Defizit“. Ein gleiches Stimmgewicht für jeden Unionsbürger bringt andererseits aber die Gefahr mit sich, dass kleine Gliedstaaten durch die Stimmkraft der volkreichen „an die Wand gedrückt“ werden können, sobald Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane nicht einstimmig (mit Zustimmung aller Gliedstaaten) getroffen werden, und es entsteht ein „föderatives Defizit“. Das eine Defizit führt also zu gesamtdemokratischen, das andere zu föderativen Majorisierungen.[8] Um beides zu vermeiden, verlangt die Verfassung der USA insbesondere für die Gesetzgebung übereinstimmende Beschlüsse des Senats und des Repräsentantenhauses, wobei im Senat jeder Mitgliedstaat ohne Rücksicht auf seine Bevölkerungszahl von je zwei Senatoren (also mit gleichem föderativen Gewicht) repräsentiert ist und im Repräsentantenhaus jeder Bürger des Gesamtstaates (genauer: jeder Wähler) mit annähernd gleichem Gewicht vertreten ist.[9] Demgegenüber nimmt man in der Europäischen Union ein gesamtdemokratisches Defizit in Kauf, um die Entscheidungsfähigkeit der europäischen Organe zu stärken.
Über Schwächen und mögliche Nachteile des Föderalismus siehe Föderalismus in der Schweiz.

Gemeindeautonomie[Bearbeiten]

  • Sie befriedigt die Grundbedürfnisse des Menschen,
  • stärkt Toleranz,
  • schafft Frieden,
  • führt die nötige Mäßigung zur Erhaltung der Lebensgrundlagen auf der Erde herbei.

Typen des Föderalismus[Bearbeiten]

  • Unitarischer Föderalismus: z. B. Österreich
  • Kooperativer Föderalismus: z. B. Deutschland; verschränkte Machtbeziehungen zwischen Gliedstaaten und Bund mit dem Ziel der Verbesserung der staatlichen Leistungsfähigkeit.
  • Wettbewerbsföderalismus (kompetitiver Föderalismus): z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
  • Dualer Föderalismus: z. B. die USA; starke Trennung der Kompetenzen zwischen Gliedstaaten und Bund. Der konföderale Bundesstaat basiert auf dem Prinzip des Wettbewerbs und der Konkurrenz.
  • Symmetrischer Föderalismus, z. B. die Schweiz. Wenn die Teilstaaten eines Staatenbundes allesamt über die gleichen Rechte verfügen, nennt man diese Form „symmetrischen Föderalismus“.
  • Asymmetrischer Föderalismus, z. B. Spanien. Zwischen den Gliedstaaten sind Unterschiede in Hinsicht auf Rechte und Pflichten zu erkennen.
  • Differenz und Vereinigungsföderalismus – Unterschied nach dem Kriterium „gesellschaftliche Differenzierung oder Konkordanz“.
  • Nachhaltiger (libertärer) Föderalismus. Selbständige Gemeinden schließen sich aus eigenem Antrieb zusammen, um erledigt zu erhalten, was sie für sich allein nicht bewältigen können.

Bundesstaaten[Bearbeiten]

 HauptartikelBundesstaat (Föderaler Staat)

Abgrenzung zu Einheitsstaaten und Staatenbünden[Bearbeiten]

Ein Bundesstaat unterscheidet sich zum einen vom Einheitsstaat, zum anderen vom Staatenbund.
Während ein Staatenbund eine nur völkerrechtliche Verbindung souveräner Staaten ist, ist ein Bundesstaat eine staatsrechtliche Verbindung (nichtsouveräner) Staaten zu einem (souveränen) Gesamtstaat. Die Beziehungen zwischen dem Bund und seinen Gliedstaaten und zwischen den Gliedstaaten untereinander sind staatsrechtlicher (nicht völkerrechtlicher) Art.[10] Die gesamtstaatliche Verfassung des Bundesstaates verteilt die staatlichen Befugnisse zwischen den Zentralorganen des Bundes und den Gliedstaaten in der Weise, dass weder die Bundesorgane noch die Gliedstaaten eine der anderen Institution übergeordnete Regelungsmacht haben. Durch diese in der gesamtstaatlichen Verfassung begründete Aufteilung der Kompetenzenhoheit unterscheidet sich der Bundesstaat einerseits vom Einheitsstaat und andererseits vom Staatenbund.[11]
Demgegenüber ist in einem Einheitsstaat, z. B. in Frankreich, die Kompetenzenhoheit zentralisiert. Alle rechtlichen Kompetenzen im Staat werden von dieser staatlichen Kompetenzenhoheit abgeleitet und unterstehen ihrer Verfügungsmacht. So hat dort z. B. eine lokale Behörde keine Befugnisse aus eigenem Recht, die den Einheitsstaat hindern würden, diese Kompetenzen wieder zu entziehen oder die Behörde aufzulösen.

Kompetenzverteilung zwischen Bund und Gliedstaaten[Bearbeiten]

Die Bundesstaatlichkeit ist ein konkretes politisches System.[12]
Bei der Aufgabenverteilung wird unterschieden zwischen:
sachlicher Kompetenzverteilung
die staatlichen Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Gliedstaat nach inhaltlichen Kriterien verteilt:
Beispielsweise übernimmt der Bund die Außen- und Finanzpolitik, während die Länder für Bildungswesen und Innere Sicherheit zuständig sind.
funktionaler Kompetenzverteilung
die Zuständigkeiten zwischen Bund und Gliedstaaten unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung:
Der Bund erarbeitet z. B. Gesetze und die Gliedstaaten führen selbige aus.

Staatsgebiet[Bearbeiten]

In föderal organisierten Staaten stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Staatsgebiet des Bundes zu den Staatsgebieten der Mitgliedstaaten.
Neben der Übereinstimmung (Kongruenz) von Staatsgebiet des Bundes und der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Gliedstaaten wie etwa in der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch Staaten mit Bundesgebieten, die nicht zugleich Gebiet eines Gliedstaates sind (bundesunmittelbare Gebiete), wie z. B. das Capital Territory Australiens, dieTerritorien Kanadas oder der District of Columbia der Vereinigten Staaten von Amerika. Schließlich sind auch Gebiete von Gliedstaaten denkbar, die nicht zugleich Bundesgebiet sind (bundesfreie Gebiete).
Bundesunmittelbaren Sonderstatus hatte auch das Reichsland Elsaß-Lothringen. Ein Beispiel für ein bundesfreies Gebiet ist der Südteil des Großherzogtums Hessen im Norddeutschen Bund 1867–1871.

Staatenbünde[Bearbeiten]

 HauptartikelStaatenbund
Eine andere Erscheinungsform des Föderalismus ist der Staatenbund. Ein Staatenbund entsteht durch vertraglichen Zusammenschluss souveräner Staaten. Hier können zwar gemeinsamen Institutionen einzelne Hoheitsrechte übertragen werden. Die umfassende Kompetenzenhoheit verbleibt aber den Mitgliedstaaten. Diese behalten auch das Recht, aus eigener Entscheidung aus dem Bund auszutreten. Ein Beispiel ist die Afrikanische Union.

Föderales Europa[Bearbeiten]

 HauptartikelVereinigte Staaten von Europa
Lange Zeit konnte man bei der EWG und EG von einem Staatenbund sprechen. Verträge wie die Montanunion hatten sogar ein Ablaufdatum. Heute besitzt die EU neben einer Verwaltung auch feste Kompetenzen, die auf Basis der EU-Verträge vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Bereits jetzt verkörpert die EU ein supranationales Konstruktsui generis, das über einen organisierten Staatenbund[13] hinausgeht; allerdings ist sie kein Staat.[14] Deshalb prägte das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1993 den Begriff Staatenverbund als Bezeichnung für die EU. Diese Definition wird zumindest von deutschen Juristen gerne verwendet. Die Forderung nach einer bundesstaatlichen gesamteuropäischen Verfassung wird als „europäischer Föderalismus“ bezeichnet.

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus#Funktionen_des_F.C3.B6deralismus

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